Eine" Vervollständigung des Antrags" ist eine Wiedervorlage des Erstantrages (Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls - Formblatt A) als Antwort auf eine Aufforderung des Gerichtes durch Formblatt B (Aufforderung zur Vervollständigung bzw. zur Berichtigung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls).
Mit dieser Folgeeingabe entsprechen Sie einem Vervollständigungs-, bzw. Berichtigungsantrag des Gerichts.
Es wird die Geschäftszahl (GZ) des Europäischen Mahnverfahrens, sowie der gesamte Erstantrag (Formblatt A - Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls) dem Gericht übermittelt. Entsprechend dem Antrag des Gerichtes ist der Erstantrag zu vervollständigen/berichtigen.
Unter "Reporting" steht Ihnen der Ausdruck der Vervollständigung als Folgeeingabe im EUM-Mahnverfahren für den Handakt zur Verfügung.