Bilanzstichtag

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Bilanzstichtag

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Bei allen im Punkt Jahres,-Konzernabschluss genannten Urkundentypen ist ein Datum für den Bilanzstichtag einzugeben. Es müssen alle Jahresabschlussdokumente (Dokumenttyp 48,70 und 73)  in einem Firmenbuchantrag das selbe Datum für den Bilanzstichtag aufweisen.

Dasselbe gilt für alle Konzernabschlussdokumente (Dokumenttyp 49, 127 und 128) in einem Antrag.

 

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Grundsätzlich dürfen ein Konzern-, und ein Jahresabschluss mit unterschiedlichen Bilanzstichtagen in einem Antrag eingebracht werden, allerdings nicht in der selben Urkunde.  Sie sind in zwei (PDF-)Anhängen getrennt einzubringen.

Mehrere Jahresabschlüsse oder mehrere Konzernabschlüsse in  einem Firmenbuchantrag sind nicht erlaubt.