Unterzeichnende

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Unterzeichnende

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Der Jahresabschluss ist von sämtlichen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen (§ 222 (1) UGB).

Das bedeutet, dass auch bei Einzelvertretungsbefugnis sämtliche Geschäftsführer den Jahresabschluss unterzeichnen müssen. Die Daten dieser Unterzeichnenden sind bei den entsprechenden Jahres,-Konzernabschlussdokumenten einzugeben.

 

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