Bei den Urkundentypen, die zu den Jahresabschlussdokumenten gehören (Urkundentyp 48,70 und 73) ist jeweils eine Größenklasse anzugeben. Zur Auswahl stehen G (groß), M (mittel) und K (klein) für die Größe der Kapitalgesellschaft.
Die Einordnung einer Bilanz in eine Größenklasse erfolgt gemäß § 221 UGB.
Dementsprechend gilt eine Kapitalgesellschaft als klein, wenn mindestens zwei der nachstehenden Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden:
•4,48 Millionen Euro Bilanzsumme
•9,98 Millionen Umsatzerlös
•50 Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt)
Eine Kapitalgesellschaft gilt als mittelgroß, wenn mindestens zwei der vorab genannten Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden und wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschritten werden:
•19,25 Millionen Euro Bilanzsumme
•38,5 Millionen Euro Umsatzerlöse
•250 Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt)
Eine Kapitalgesellschaft gilt als groß, wenn mindestens zwei der vorab genannten Merkmale an den Abschlussstichtagen für zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als groß, wenn Aktien oder andere Wertpapiere am Wertpapiermarkt im Sinne des BörsenG ausgegeben werden.