Ab 15.01.2015 ist es möglich pro Zeile der Trennstücktabelle Gebühren anzugeben.
Sie können zwischen der Zahlungsart Gebührenvorschreibung, Bankeinzug und Selbstberechnung analog zur Eigentumsrecht Einverleibung wählen. Standardmäßig ist Gebührenvorschreibung ausgewählt.
Weiters steht ein Feld Gebührenfreitext bei jeder Zahlungsart zur Verfügung, indem Sie weitere Angaben zur Eintragungsgebühr machen können. Beispielsweise kann hier die Bemessungsgrundlage eingetragen werden.
zuletzt geändert am 15.01.2015