Mit 1.7.2013 wird aus jedem Teilungsplan, der im BEV elektronisch erfasst ist, eine Justiz-Trennstücktabelle generiert, die beim Grundbuchgericht im elektronischen Rechtsverkehr angefordert werden kann und mittels ERV-Rückverkehr übersendet wird. Diese Justiz-Trennstücktabelle wird dann in weiterer Folge als "Begehren" in einem elektronischen Grundbuchgesuch verarbeitet.