Bestehende Eintragung:
Bezieht sich auf eine oder mehrere bestehende eingetragene Eigentumsrechte, welche durch die jeweilige Einlage (EZ, KG) und den Eigentumsanteil (BLNR und gegebenenfalls Literal) definiert werden
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Wird das Pfandrecht auf mehreren (bestehenden) Anteilen einverleibt, gehen Sie nach Eingabe des ersten Eigentumsanteils auf die Schaltfläche "Speichern und Neu" und geben gleich die nächste B-Laufnummer an. |
Diese Schaltfläche "Speichern und Neu" haben Sie in der gesamten Grundbuchapplikation überall dort, wo es eine Liste zum eingeben gibt (Liste von Laufnummern, Liste von Grundstücken).
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