Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung:

 

Wenn Sie einen neuen Eigentümer im Grundbuch einverleiben und auf diesen neuen Eigentumsanteil gleichzeitig ein Pfandrecht einverleiben, dann nehmen Sie die Option "Neueintragung". Mit Begehren aus Antrag referenzieren Sie auf das zuvor erfasste Eigentumsrecht. Dies können selbstverständlich auch mehrere Eigentumsreferenzen sein.

 

Mit Halten der Strg-Taste können sie mehrere Eigentumsbegehren gleichzeitig markieren und in das Begehren Pfandrecht übernehmen.

 

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