Bezug

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Der Bezug bestimmt, auf welche(n) Eigentums-Anteil(e) das neue Pfandrecht einzutragen ist. Es stehen folgende Alternativen zur Verfügung:

auf eine oder mehrere bereits im Grundbuch existierende Eigentumsrecht-Eintragungen (Bestehende Eintragung/kann auch ein vorgemerkter Eigentümer sein) oder aber

auf ein oder mehrere – gemäß anderen Begehren neu einzutragende Eigentumsrechte (Referenz auf Neu-Eintragung/Eigentümerwechsel)

 

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