Der Bezug bestimmt, auf welche(n) Eigentums-Anteil(e) das neue Pfandrecht einzutragen ist. Es stehen folgende Alternativen zur Verfügung:
•auf eine oder mehrere bereits im Grundbuch existierende Eigentumsrecht-Eintragungen (Bestehende Eintragung/kann auch ein vorgemerkter Eigentümer sein) oder aber
•auf ein oder mehrere – gemäß anderen Begehren neu einzutragende Eigentumsrechte (Referenz auf Neu-Eintragung/Eigentümerwechsel)