(Ziel-)Einlage bestehend

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(Ziel-)Einlage bestehend

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Bestehende (Ziel-)Einlage:

 

Sie beziehen sich auf eine bestehende Einlage, der das Grundstück zugeschrieben werden soll.

Diese Einlage wird durch die EZ und die KG näher definiert.

 

GB-clip0091

 

Bereits mit der Zuschreibung wird Eigentumsrecht begründet. Hier ist kein Begehren (Eigentumsrecht/Einverleibung) mehr notwendig.