Neue (Ziel-)Einlage:
Mittels dieses Elements kann – per Begehrens-Referenz – auf eine im selben Antrag (in einem anderen Einzel-Begehren) neu zu eröffnende Einlage Bezug genommen werden.
Ist die Einlage, der das gegenständliche Grundstück zugeschrieben werden soll, eine, die erst im Rahmen des aktuellen Gesuchs neu anzulegen ist, so ist vorab unter dem Begehren „Sonstige“ und dem Subbegehren „Neue Einlage“ die Katastralgemeinde zu definieren, in der die neue Einlage anzulegen ist und hier auf dieses Begehren zu referenzieren.
Hier ist immer auch Eigentumsrecht für den neuen Eigentümer (der neuen Einlage) einzuverleiben (separates Begehren Eigentumsrecht/Einverleibung!)