Allfällige Mitübertragungen sind nicht mehr im Eintragungszusatz anzuführen, sondern strukturiert im eigenen Begehren "Sonstige/Mitübertragung" zu beantragen.
Auch der Begriff "lastenfrei" sollte nicht im Eintragungszusatz stehen, zumal ohne Mitübertragung einer Belastung das Grundstück automatisch als lastenfrei abgeschrieben und dies auch im generierten Beschluss so übernommen wird.