Eintragungszusatz

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Eintragungszusatz

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Allfällige Mitübertragungen sind nicht mehr im Eintragungszusatz anzuführen, sondern strukturiert im eigenen Begehren "Sonstige/Mitübertragung" zu beantragen.

Auch der Begriff "lastenfrei" sollte nicht im Eintragungszusatz stehen, zumal ohne Mitübertragung einer Belastung das Grundstück automatisch als lastenfrei abgeschrieben und dies auch im generierten Beschluss so übernommen wird.