Rangordnungserklärung

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Mit der Rangordnungserklärung kann das Einverständnis des Eigentümers zur Anmerkung einer beabsichtigten Veräußerung oder Verpfändung beurkundet werden. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt sein und wird für die Ausnützung der Rangordnung dem Gericht in elektronischer Form vorgelegt.