Selbstberechnungserklärung

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Selbstberechnungserklärung

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Seit 1.1.2013 gibt es keine Selbstberechnungserklärung mehr!

Mit der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr (und somit eine abweichende Bemessungsgrundlage von Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr) ist eine einheitliche Selbstberechnung und Entrichtung über FinanzOnline nicht mehr möglich.

Mit der Selbstberechnung nach dem 1.1.2013 erhalten Sie lediglich ein Berechnungsblatt für die Berechnung der Grunderwerbssteuer (keine Selbstberechnungserklärung mehr in der Databox von FinanzOnline). Dieses ist (bis auf weiteres) als PDF-Anhang dem Grundbuchantrag anzuhängen.

Weiters ist im Notizfeld des Grundbuchgesuchs anzumerken, dass Sie die Grunderwerbssteuer selbst berechnet haben.