Gesetzesgrundlage

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Bei den Begehen Wohnungseigentum/Anmerkung (bei allen Gegenständen) ist der Punkt „Gesetzesgrundlage“ frei zu lassen, da das System aus den strukturierten Daten automatisch die Gesetzesgrundlage in den automatisch generierten Beschluss aufnimmt.

Wenn eine Gesetzesgrundlage explizit noch eingetragen wird, ist diese im Beschluss doppelt und muss vom Rechtspfleger einmal heraus gelöscht werden.