Referenz auf Neueintragung:
Steht als Alternative zu BLNR zur Verfügung.
Mit diesem Element wird- per Begehrens-Referenz- auf einen mittels eines anderen Begehren (im selben Antrag) neu angelegten/geänderten/berichtigten Anteil Bezug genommen.
Dies wird zumeist ein Begehren Eigentumsrecht/Änderung/Anteilsabtrennung sein. Denn zuerst werden die einzelnen Anteile von der bestehenden B-LNR abgetrennt, um dann jeweils das Wohnungseigentum auf den jeweiligen abgetrennten Anteil zu begründen.