Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung:

 

Steht als Alternative zu BLNR zur Verfügung.

Mit diesem Element wird- per Begehrens-Referenz- auf einen mittels eines anderen Begehren (im selben Antrag) neu angelegten/geänderten/berichtigten Anteil Bezug genommen.

Dies wird zumeist ein Begehren Eigentumsrecht/Änderung/Anteilsabtrennung sein. Denn zuerst werden die einzelnen Anteile von der bestehenden B-LNR abgetrennt, um dann jeweils das Wohnungseigentum auf den jeweiligen abgetrennten Anteil zu begründen.

 

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