Wohnungseigentumsobjekt

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Wohnungseigentumsobjekt

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Dieses Element bestimmt alle wohnungseigentumstauglichen Objekte, an denen vorläufiges Wohnungseigentum begründet werden soll.

Diese werden durch ihre Objektbezeichnung und entweder durch eine Referenz auf eine Neu-Eintragung oder durch den betroffenen Anteil mittels seiner BLNR angegeben.