Urkunden

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren nach dem 1.7.2013 > Wohnungseigentum > Endgültiges Wohnungseigentum > Einverleibung >

Urkunden

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Hier ist die Urkunde anzugeben, die Eintragungsgrundlage für das Begehren ist. Dabei wird mittels Referenz auf eine Urkunde aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen.

 

Eintragungsurkunden bei der Einverleibung von (endgültigem) Wohnungseigentum sind zumeist:

 

Wohnungseigentumsübereinkommen/Wohnungseigentumsvertrag

Gutachten über Nutzwertberechnung/Nutzwertgutachten

Bescheinigung gemäß § 6 WEG 2002