Hier ist die Urkunde anzugeben, die Eintragungsgrundlage für das Begehren ist. Dabei wird mittels Referenz auf eine Urkunde aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen.
Eintragungsurkunden bei der Einverleibung von (endgültigem) Wohnungseigentum sind zumeist:
•Wohnungseigentumsübereinkommen/Wohnungseigentumsvertrag
•Gutachten über Nutzwertberechnung/Nutzwertgutachten
•Bescheinigung gemäß § 6 WEG 2002