Der Eigentumsanteils-Bezug gibt den Eigentumsanteil an, für den das Wohnungseigentumsrecht zugunsten der angegeben Person eingetragen werden soll.
Dieser Bezug kann sich auf ein neu einzutragendes Eigentumsrecht (Neu-Eintragung/Eigentümerwechsel) oder aber auf eine bereits im Grundbuch existierende Eigentumsrecht-Eintragung (Bestehende Eintragung – das kann auch ein vorgemerkter Eigentümer sein) beziehen.