Keine Formvorschrift |
Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung |
Wertgrenze |
Grundsätzlich Wertgrenze von Streitwert bis EUR 15.000,--*; Keine Wertgrenze bei Eigenzuständigkeit Bezirksgericht (etwa Mietzins- und Räumungsklage, gerichtliche Aufkündigung) |
Zuständigkeit |
Das örtlich zuständige Bezirksgericht |
Besonderheiten |
Keine Streitwertangabe |
Die Sonstige Klage am Bezirksgericht kann mit einer gesonderten Antragsart (Einstweilige Verfügung, Kündigung) und den Fallcodes genauer beschrieben werden.
Fallcodes
Folgende Fallcodes stehen zur Auswahl:
•Räumung
•Besitzstörung in einer allgemeinen Streitsache
•Besitzstörung in einer Bestandssache
•Besitzstörung in einer Familienrechtssache
•Exekutionsrechtliche Klagen
•Scheidung
•Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wegen Verschuldens oder Zerrüttung
•Unterhalt
•Unterhalt - eingetragenen Partnerschaft
•Kündigung
•Wechselmandatsverfahren
•Aufhebung der Ehe
•Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wegen Willensmängeln
•Nichtigerklärung der Ehe
•Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft
•einstweilige Verfügung außerhalb - allgemeine Streitsache
•einstweilige Verfügung außerhalb - Familienrechtssache
•Sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache
•Sonstiger Streitgegenstand in einer Bestandssache
•Sonstiger Streitgegenstand in einer Familienrechtssache
•Sonstiger Streitgegenstand - Partnerschaftssache
•Sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache
Im Programm erkennen Sie Sonstige Klagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "KLSB-" im Aktenzeichen.
Das Gattungszeichen bei Gericht ist vom Fallcode abhängig.
zuletzt geändert am 17.12.2014