Sonstige Klagen Bezirksgericht

Navigation:  Verfahrensautomation Justiz > Antragsarten >

Sonstige Klagen Bezirksgericht

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Keine Formvorschrift

Kein Formblatt laut ADV-Formverordnung

Wertgrenze

Grundsätzlich Wertgrenze von Streitwert bis EUR 15.000,--*;

Keine Wertgrenze bei Eigenzuständigkeit Bezirksgericht (etwa Mietzins- und Räumungsklage, gerichtliche Aufkündigung)

Zuständigkeit

Das örtlich zuständige Bezirksgericht

Besonderheiten

Keine Streitwertangabe

 

Die Sonstige Klage am Bezirksgericht kann mit einer gesonderten Antragsart (Einstweilige Verfügung, Kündigung) und den Fallcodes genauer beschrieben werden.

Fallcodes

 

Folgende Fallcodes stehen zur Auswahl:

 

Räumung

Besitzstörung in einer allgemeinen Streitsache

Besitzstörung in einer Bestandssache

Besitzstörung in einer Familienrechtssache

Exekutionsrechtliche Klagen

Scheidung

Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wegen Verschuldens oder Zerrüttung

Unterhalt

Unterhalt - eingetragenen Partnerschaft

Kündigung

Wechselmandatsverfahren

Aufhebung der Ehe

Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wegen Willensmängeln

Nichtigerklärung der Ehe

Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

einstweilige Verfügung außerhalb - allgemeine Streitsache

einstweilige Verfügung außerhalb - Familienrechtssache

Sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache

Sonstiger Streitgegenstand in einer Bestandssache

Sonstiger Streitgegenstand in einer Familienrechtssache

Sonstiger Streitgegenstand - Partnerschaftssache

Sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache

 

Im Programm erkennen Sie Sonstige Klagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "KLSB-" im Aktenzeichen.

Das Gattungszeichen bei Gericht ist vom Fallcode abhängig.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014