Personenrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/Eigenzuständigkeit Bezirksgericht:
Folgende personenrechtliche Klagen gehören ohne Wertgrenze in die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes und sind im webERV als Sonstige Klagen am Bezirksgericht einzubringen:
•Klage auf Nichtigerklärung der Ehe / eingetragenen Partnerschaft
•Klage auf Aufhebung der Ehe / eingetragenen Partnerschaft
•Ehescheidungsklage
•Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft
•Klage auf Bestreitung der Ehelichkeit
Sachenrechtliche Klagen/Wertgrenze bis EUR 15.000,--:
Die folgenden sachenrechtlichen Klagen sind bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 15.000,-- beim Bezirksgericht als Sonstige Klage einzubringen:
•Eigentumsklage
•Hypothekarklage
•Klage auf Einverleibung eines bücherlichen Rechtes (§ 436 ABGB)
• Immissionsunterlassungsklage ( § 364 Abs. 2 ABGB)
•Klage auf Leistung einer Sicherheit (§ 1373 ABGB)
•Zivilteilungsklage (§ 843 ABGB)
Sachenrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/Eigenzuständigkeit Bezirksgericht:
Folgende Klagen sind ohne Berücksichtigung der Streitwerthöhe beim Bezirksgericht als Sonstige Klage elektronisch einzubringen:
•Besitzstörungsklage
•Bauverbotsklage
Erbrechtliche Klagen
Erbrechtliche Klagen/Wertgrenze bis EUR 15.000,--:
•Erbrechtsklage
•Erbschaftsklage
Erbrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/Eigenzuständigkeit Bezirksgericht:
•Erbteilungsklage
Schadenersatzrechtliche Klagen/Wertgrenze bis EUR 15.000,--:
Folgende schadenersatzrechtliche Klagen sind bis zu einer Streitwertgrenze in Höhe von EUR 15.000,-- als Sonstige Klage am Bezirksgericht elektronisch einzubringen:
•Klage aus einem Verkehrsunfall
•Klage wegen Verletzung der Ehre und des Ansehens einer Person
Schuldrechtliche Klagen/Wertgrenze bis EUR 15.000,--:
•Fakturenklage
•Feststellungsklage
•Klage auf Anfechtung eines Vertrages wegen List/Irrtum/Zwang
•Klage auf Herausgabe
•Kredit/Darlehensklage gegen einen Verbraucher nach KSchG
•Stufenklage
Schuldrechtliche Klagen/ohne Wertgrenze/Eigenzuständigkeit BG:
•Mietzins- und Räumungsklage
•Mietzins- und Räumungsklage verbunden mit Antrag auf pfandweise Beschreibung
•Gerichtliche Aufkündigung
zuletzt geändert am 17.12.2014