In der Lasche Bezug geben Sie an in welcher Einlage und hinsichtlich welcher Eigentumsanteile das Pfandrecht einverleibt/vorgemerkt werden soll und ob die Eintragung im Rang der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung eingetragen werden soll.
Wird das Pfandrecht im Rang der Rangordnung (für die beabsichtigte Verpfändung) eingetragen, so ist die Tagebuchzahl, das Jahr und die C-LNR, in der der Rang angemerkt ist, unter "Im Rang" anzugeben.
zuletzt geändert am 29.03.2016