Bezug

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In der Lasche Bezug geben Sie an in welcher Einlage und hinsichtlich welcher Eigentumsanteile das Pfandrecht einverleibt/vorgemerkt werden soll und ob die Eintragung im Rang der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung eingetragen werden soll.

 

GB-clip0457

 

Wird das Pfandrecht im Rang der Rangordnung (für die beabsichtigte Verpfändung) eingetragen, so ist die Tagebuchzahl, das Jahr und die C-LNR, in der der Rang angemerkt ist,  unter "Im Rang" anzugeben.

 

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GB-clip0461

 

 

zuletzt geändert am 29.03.2016