Pfandrecht auf neu zu eröffnender EZ

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Pfandrecht auf neu zu eröffnender EZ

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Eintragung des Pfandrechtes auf einer neu zu eröffnenden Einlage:

 

Haben Sie (im selben Antrag oder in einem Gruppenantrag) eine neue Einlage eröffnet, eine Ab- und Zuschreibung und Eigentumsrecht einverleibt und wollen Sie hinsichtlich des neuen Eigentümers ein Pfandrecht einverleiben wählen Sie bei Bezugsart "Neue Einlage" und referenzieren auf das Begehren "Eröffnung einer neuen EZ":

 

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Soll das Pfandrecht auf der gesamten neu zu eröffnenden Liegenschaft einverleibt werden, braucht kein weiterer Eigentumsanteil angegeben werden.

Ist  jedoch auf der neu zu eröffnenden EZ das Eigentum von 2 neuen (Hälfte-)Eigentümer einzuverleiben und das Pfandrecht bezieht sich nur auf einen der beiden Hälfte-Eigentümer, dann ist dieser Anteil in der Lasche Begehrensreferenzen anzugeben.

Hier Beispiel: Das Pfandrecht soll nur auf dem Hälfte-Anteil der Gisela Gärtner einverleibt werden.

 

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zuletzt geändert am 29.03.2016