Der Gebührenblock für die Eintragungsgebühr ist mit Gebührenvorschreibung voreingestellt.
Ist die Eintragung ohne Rang begehrt, werden am Summenblock vom Report 1,2% der Forderung als Eintragungsgebühr berechnet, ist die Eintragung im Rang einer Rangordnung begehrt, werden 0,6% Eintragungsgebühr berechnet.
Verbüchern Sie ein Landesdarlehen, dann wählen Sie Gebührenbefreiung.