Eintragungsgebühr

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Eintragungsgebühr

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Der Gebührenblock für die Eintragungsgebühr ist mit Gebührenvorschreibung voreingestellt.

Ist die Eintragung ohne Rang begehrt, werden am Summenblock vom Report 1,2% der Forderung als Eintragungsgebühr berechnet, ist die Eintragung im Rang einer Rangordnung begehrt, werden 0,6% Eintragungsgebühr berechnet.

 

Verbüchern Sie ein Landesdarlehen, dann wählen Sie Gebührenbefreiung.

 

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