Wird das Simultanpfandrecht (unter anderem) auch auf einer bestehenden Einlage eingetragen, wählen Sie bei der Bezugsart "Bestehende Einlage" und definieren die Einlage mit EZ und KG.
Ist das Pfandrecht auf der gesamten Liegenschaft einzutragen, sind sonst bei diesem Bezug keine weiteren Daten mehr erforderlich.
Ist das Pfandrecht hingegen nur auf einzelne (neue oder bestehende) Eigentumsanteile einzutragen, müssen für bestehende Anteile die BLNR´s und für neue Anteile die Begehrensreferenz zusätzlich angegeben werden.
Bestehende Eigentumsanteile:
Geben Sie in der BLNR Liste die entsprechenden B-Laufnummern an:
Neue Eigentumsanteile:
Referenzieren Sie in der Lasche Begehrensreferenzen auf die entsprechenden Eigentumsrechts-Begehren:
Wichtiger Hinweis/Eingabevarianten:
Bei einer bestehenden Einlage kann entweder:
•nur EZ und KG angegeben werden: Pfandrecht wird auf der gesamten Liegenschaft eingetragen
•EZ, KG und B-LNR: Pfandrecht wird in der Einlage nur auf den angegeben B-LNR eingetragen
•EZ, KG und Begehrensreferenz: Pfandrecht wird in der Einlage hinsichtlich neuer Eigentümer eingetragen
•EZ,KG,B-LNR und Begehrensreferenz: Pfandrecht wird in der Einlage hinsichtlich bestehender Eigentümer und hinsichtlich neuer Eigentümer eingetragen.
Wichtiger Hinweis: Alle (bestehenden bzw. neuen) Eigentumsrechte dieses Bezugs müssen der selben Einlage angehören!
zuletzt geändert am 29.03.2016