Simultanpfandrecht auf neu zu eröffnender EZ

Navigation:  Grundbuch - ERV > Begehren > Pfandrecht > Simultanhaftung > Bezugsdaten >

Simultanpfandrecht auf neu zu eröffnender EZ

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Wird das Simultanpfandrecht (unter anderem) auch auf einer neu zu eröffnenden EZ einverleibt/vorgemerkt, wählen Sie bei der Bezugsart "Neue Einlage" und referenzieren auf das Begehren "Eröffnung einer neuen Einlage".

 

Wenn das Pfandrecht auf der ganzen (neuen) Einlage eingetragen werden soll, sind sonst bei diesem Bezug keine weiteren Daten mehr einzugeben.

 

GB-clip0474

 

Soll das Pfandrecht hingegen nur auf einzelnen neuen Eigentümern eingetragen werden, markieren Sie in der Lasche Begehrensreferenz aus der Liste der Begehren aus Antrag die entsprechenden Eigentumsrechtsbegehren und übernehmen diese in die Bezugsdaten.

 

(Neue) Eigentumsanteile:

 

Soll das Pfandrecht nicht auf der ganzen (neu eröffneten) EZ eingetragen werden, gehen Sie auf Lasche Begehrensreferenzen/Begehren aus Antrag und wählen die entsprechenden (neuen) Eigentumsanteile aus.

 

GB-clip0477

 

 

 

zuletzt geändert am 29.03.2016