Bestehende Eintragung:
Steht als Alternative zu „Referenz auf Neu-Eintragung“ zur Verfügung. Dieses Element identifiziert eine bestehende Eintragung – und zwar ein eingetragenes Eigentumsrecht, auf die sich das Begehren bezieht. Es kann auch ein vorgemerkter Eigentümer sein!
Die Bestehende Eintragung wiederum wird mittels Einlage (EZ und KG) und BLNR identifiziert.
Die BLNR bezeichnet den konkreten Eigentumsanteil, auf den sich das einzutragende Wohnungseigentumsrecht bezieht.
Bei einer Eigentümerpartnerschaft sind zwei B-Laufnummern anzugeben.