Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung

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Referenz auf Neueintragung:

 

Steht als Alternative zu „Bestehende Eintragung“ zur Verfügung.

Hier kann – per Begehens-Referenz – auf eine im selben Antrag (in einem anderen Einzel-Begehren) begehrte Eintragung eines  Eigentumsrechts (Einverleibung, Änderung, Berichtigung)  Bezug genommen werden.