Einlage

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Hier wird eine bestehende Eintragung/Einlage – und zwar ein eingetragenes Eigentumsrecht – mittels Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) definiert, auf die sich das Wohnungseigentumsrechtsbegehren bezieht, oder aber es wird  per Begehrens-Referenz auf eine neue Einlage Bezug genommen.