Hier wird eine bestehende Eintragung/Einlage – und zwar ein eingetragenes Eigentumsrecht – mittels Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) definiert, auf die sich das Wohnungseigentumsrechtsbegehren bezieht, oder aber es wird per Begehrens-Referenz auf eine neue Einlage Bezug genommen.