FG 02 Parteien

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Hier werden die Daten des(der) Antragsteller, Antragsgegner samt (wenn vorhanden) Vertreter für den Antrag auf Erlass eines europäischen Zahlungsbefehls erfasst.

Der Vertreter des Antragstellers (=Einbringer) wird bereits aus der Vorlage übernommen.

Grundsätzlich wird bei Personen laut Schnittstelle zwischen natürlichen Personen und Organisation (in der österreichischen VJ entspricht dies der juristischen Person)  unterschieden.