FG 05 Bankverbindung
Im Feld 05 Bankverbindung werden einerseits die Daten für die Zahlung der anfallenden Gerichtsgebühren durch den Antragssteller (Punkt 5.1.) und andererseits die Daten für allfällige Zahlung der zuerkannten Summe durch den Antragsgegner (Punkt 5.2.) übermittelt.
Diese Felder können aus der Vorlage übernommen werden.
Mit 2013 sind nur mehr internationale Bankdaten in den gesamten österreichischen Justizapplikationen über den webERV möglich.