Hier wird eine Beilage aus der Urkundenliste durch Referenz verknüpft. Sie geben hier immer nur die Eintragungsurkunde (nicht die Bewilligungsurkunden) an.
Eintragungsurkunde wird zumeist ein Kaufvertrag sein. Näheres siehe dazu zur Ausführung beim Eigentumsrecht/Einverleibung.