Einleitung ordentliches Verfahren

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Einleitung ordentliches Verfahren

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Erhebt der Antragsgegner fristgerecht Einspruch, so wird das Verfahren als ordentliches Verfahren weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller hat gegenüber dem Gericht vor Erlassung des Europäischen Zahlungsbefehls erklärt, dass er im Fall einer Einspruchserhebung durch den Antragsgegner keine Fortsetzung des Verfahrens will. Dies geschieht mit der Anlage 2 zum Antrag auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls – diese Anlage kann elektronisch übermittelt werden!