Besonderheiten

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Besonderheiten

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Folgende Besonderheiten beim Verfahren auf Antrag eines Erlasses eines europäischen Zahlungsbefehls gelten:

 

keine Wertgrenze

keine Anwaltspflicht

Ausschließliche Zuständigkeit

Gerichtsgebühren

Verbesserung/Zurückweisung

Einspruch

Einleitung des ordentlichen Verfahrens

Vollstreckbarkeit