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Folgende Besonderheiten beim Verfahren auf Antrag eines Erlasses eines europäischen Zahlungsbefehls gelten:
•keine Wertgrenze
•keine Anwaltspflicht
•Ausschließliche Zuständigkeit
•Gerichtsgebühren
•Verbesserung/Zurückweisung
•Einspruch
•Einleitung des ordentlichen Verfahrens
•Vollstreckbarkeit