Einspruch

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Einspruch

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Der Antragsgegner kann innerhalb einer Notfrist von 30 Tagen einen Einspruch erheben. Für den Einspruch besteht ebenfalls keine Anwaltspflicht.

Dieser Einspruch kann ab der Version 3.1. (Produktivsetzung 25. 7.2014) (Formblatt F) als strukturierte Folgeeingabe elektronisch eingebracht werden.