Keine Wertgrenze

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Keine Wertgrenze

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Im Gegensatz zum österreichischen Mahnverfahren enthält das Europäische Mahnverfahren keine Wertgrenze, so dass bezifferte Geldforderungen unabhängig von ihrer Höhe geltend gemacht werden können. Für Forderungen unter EUR 2.000,-- gibt es ein vereinfachtes Verfahren.