In Österreich besteht bei einem Streitwert über € 5.000,-- (neue Wertgrenze durch das Budgetbegleitgesetz) Anwaltspflicht (Ausnahme: Eigenzuständigkeit Bezirksgericht - insbesondere Mietzinsklagen). Im Europäischen Mahnverfahren besteht unabhängig von der Höhe der Forderung keine Anwaltspflicht.