Keine Anwaltspflicht

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Keine Anwaltspflicht

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In Österreich besteht bei einem Streitwert über € 5.000,-- (neue Wertgrenze durch das Budgetbegleitgesetz) Anwaltspflicht  (Ausnahme: Eigenzuständigkeit Bezirksgericht - insbesondere Mietzinsklagen). Im Europäischen Mahnverfahren besteht unabhängig von der Höhe der Forderung keine Anwaltspflicht.