Wird den formellen Voraussetzungen für die Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls nicht entsprochen, hat das Gericht einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Hingegen ist der Antrag bei offensichtlicher Unbegründetheit ohne Verbesserungsversuch zurückzuweisen.
Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen hat das Gericht unter Verwendung eines Formblattes den Europäischen Zahlungsbefehl zu erlassen.