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Bei der Einreichung des Jahresabschlusses im ERV sind jedenfalls 2 Urkunden als PDF-Anhang notwendig.

 

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Es muss eine Urkunde mit dem Urkundentyp "Antrag" vorhanden sein, auch wenn es sich rechtlich um eine bloße Einreichung handelt.

  In diesem (formlosen) Antrag sollte laut Bundesfinanzministerium zumindest folgende Mitteilungen enthalten sein: "Hiermit wird der Jahresabschluss der Gesellschaft.....(FN...) zum            Firmenbuch eingereicht."

 

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Es muss außerdem eine Urkunde mit dem Urkundentyp "Jahresabschluss" bzw. "Konzernabschluss" als PDF-Anhang übermittelt werden.  Mit der Übermittlung dieser Urkunde ist der Bilanzstichtag anzugeben, die Größenklasse der Gesellschaft und die Unterzeichnenden.

 

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Bei Einreichung durch den Rechtsträger selbst ist auch die Erklärung zur Vertretungsbefugnis des Einbringers anzugeben (Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk).